BMF - Allgemeines zum Pendlerpauschale

Vergewissern Sie sich, ob Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale ab Beginn Ihrer Beschäftigung bzw. ab Jahresanfang steuerlich berücksichtigt hat. Wenn Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt hat, ist keine Geltendmachung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung erforderlich.

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