BMF - Allgemeines zum Pendlerpauschale
Vergewissern Sie sich, ob Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale ab Beginn Ihrer Beschäftigung bzw. ab Jahresanfang steuerlich berücksichtigt hat. Wenn Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt hat, ist keine Geltendmachung im Wege der Arbeitnehmerveranlagung erforderlich.