Spezialitätenköchinnen und -köche

2018-3-27 · 1. Spezialitätenköchinnen/-köche - Grundsatz Drittstaatsangehörige Spezialitätenköchinnen und -köche können für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants zunächst für ein Jahr, dann für weitere drei Jahre zugelassen werden.

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