Spezialitätenköchinnen und -köche
2018-3-27 · 1. Spezialitätenköchinnen/-köche - Grundsatz Drittstaatsangehörige Spezialitätenköchinnen und -köche können für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants zunächst für ein Jahr, dann für weitere drei Jahre zugelassen werden.