Zeile Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten ...

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten / Lebenspartner unter-schrieben haben. Abweichend hiervon reicht die Unterschrift eines Ehegatten / Lebenspartners aus, wenn von ihm ein Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV beantragt wird.

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